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WhatsApp-Nutzung / Facebook-Nutzung

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass die Benutzung von WhatsApp erst ab 13 Jahren gestattet ist. Richten Sie daher bitte keine Gruppe ein, die von einer Schülergruppe (einzelnen oder einer ganzen Klasse) alleine genutzt werden kann. Kinder unter 13 Jahren müssen erst eine gewisse Medienkompetenz erlangen, bevor sie verantwortungsvoll mit den sozialen Medien umgehen können. Die Vermittlung dieser Kompetenz wird künftig stärker als bisher von der Schule ausgehen, aber auch Sie als Erziehungsberechtigte haben Verantwortung: Machen Sie Ihren Kindern auch die Nachteile der sozialen Medien (Cybermobbing etc.) bewusst. Damit es nicht schon in der Grundschule zu Fällen von Cybermobbing kommt, unterlassen Sie bitte das Erstellen von Gruppen, die Schülern den ungefilterten Austausch von Informationen ermöglichen.

Dasselbe gilt übrigens auch für die Nutzung von Facebook!

Das Mitbringen von technischen Geräten in die Schule, u.a. Smartphones etc., ist untersagt!

In unserer Hausordnung heißt es dazu:

§ 1 Elektronische Geräte

 

Beim Betreten des Schulgebäudes sind Mobiltelefone, Smartphones und Smartwatches (ausgenommen sind Aktivitätstracker, die nur über eine Schrittzählfunktion und die Angabe der Uhrzeit verfügen) auszuschalten. Smartwatches, die über eine Aufnahmefunktion von Bild und Ton verfügen, sind nicht erlaubt. Auch das Mitbringen elektronischer Spielzeuge ist nicht erlaubt.

Bei Zuwiderhandlung ist die Lehrkraft verpflichtet, das entsprechende Gerät einzuziehen und im Sekretariat abzugeben. Dort kann es sich der Schüler / die Schülerin am Ende des Schultages wieder abholen. Gleichzeitig wird dem Schüler / der Schülerin ein Text ausgehändigt, welcher mit Unterschrift eines Erziehungsberechtigten am nächsten Tag im Sekretariat vorzulegen ist. 

Die Schule übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände!

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