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Beurlaubung

Wollen Sie Ihr Kind ein oder zwei Tage beurlauben lassen, beantragen Sie dies bitte rechtzeitig vorher schriftlich bei der Klassenleitung. Bei längerfristigen Beurlaubungen müssen Sie diesen Antrag an die Schulleitung richten. Beurlaubungen sind nur in besonders begründeten Ausnahmefällen möglich (z.B. Heilkuren, wichtige persönliche Gründe, etc.)

Eine Verlängerung der Ferien ist grundsätzlich nicht gestattet!

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